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26.10.2011
Sozialversicherung

Neues Sozialversicherungsrecht in China – Versicherungspflicht für ausländische Arbeitnehmer

Am 28. Oktober 2010 hatte der Nationale Volkskongress der Volksrepublik China das neue chinesische Sozialversicherungsgesetz (Social Insurance Law of the People's Republic of China) verabschiedet. Dieses ist nunmehr am 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Mit der Veröffentlichung der „Vorläufigen Maßnahmen zur Teilnahme von in China beschäftigten Ausländern an der Sozialversicherung", die am 15. Oktober 2011 in Kraft getreten sind, wurden erstmalig die Regelungen zur Umsetzung des Sozialversicherungsgesetzes in China bekannt gemacht.

Ausführliche Informationen zum versicherten Personenkreis, den Melde- und Beitragspflichten sowie den Auswirkungen auf das deutsch-chinesische Abkommen über Sozialversicherung haben wir für Sie in unserem Artikel zum Thema des Monats vom 26.10.2011 zusammengefasst.

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Jens Glaser I Düsseldorf

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