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16.02.2011
Sozialversicherung

Neuausrichtung des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens für ausländische Mitarbeiter ab dem 01.05.2011

Mit Geltung der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige von acht neuen EU-Mitgliedsstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) in Deutschland zum 01.05.2011 fällt ein großer Teil der Zulassungsverfahren für die lokalen Agenturen für Arbeit weg.

Hierbei ist zu beachten, dass Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien auch über den 01. Mai 2011 hinaus nicht von einer uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren, sondern weiterhin eine Arbeitsgenehmigung-EU beantragen müssen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in Deutschland ausüben möchten.

Drittstaatenangehörige (Staatsangehörige, die nicht den Ländern der EU oder des EWR angehören) müssen über den 01.05.2011 hinaus weiterhin einen Antrag auf eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei der für ihren deutschen Wohnsitz zuständigen lokalen Ausländerbehörde stellen. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren wird die Ausländerbehörde jedoch nicht mehr die lokale Agentur für Arbeit für ein Arbeitsmarktzulassungsverfahren einschalten, sondern die zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) mit Hauptsitz in Bonn. Die ZAV wird zunächst die Anfrage bearbeiten und, sofern eine Vorrangprüfung oder eine Arbeitsmarktprüfung erforderlich ist, die für den Beschäftigungsbetrieb zuständige lokale Agentur für Arbeit einschalten.

Bitte entnehmen Sie dem Informationsschreiben der Bundesagentur für Arbeit detaillierte Informationen hinsichtlich der zukünftigen Zuständigkeitsverteilungen innerhalb der ZAV.

Da ab dem 01.05.2011 durch die Verfahrensumstellung zunächst von längeren Bearbeitungszeiten auszugehen ist, empfehlen wir, soweit dies möglich ist, zeitkritische Anträge vor dem 01.05.2011 zu stellen und auch für Einsätze, die im Frühsommer beginnen sollen, eine längere Vorlaufzeit einzuplanen.

Wenn Sie zu diesen Themen oder allgemein zur Mitarbeiterentsendung Fragen haben, sind wir gerne Ihre Ansprechpartner!

Ansprechpartner

Klaus Heeke | Düsseldorf
Claudia Thomas | Düsseldorf

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