Zurück zur Übersicht
15.12.2009
Sozialversicherung

Unterzeichnung des deutsch-brasilianischen Abkommens über Sozialversicherung

Am 03.12.2009 wurde in Berlin das deutsch-brasilianische Abkommen über Sozialversicherung unterzeichnet. Es bestimmt, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Sozialversicherungsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Für entsandte Arbeitnehmer sieht das Abkommen jedoch vor, dass diese für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten weiterhin den heimatstaatlichen Rechtsvorschriften über Rentenversicherung unterstellt bleiben und von der Rentenversicherungspflicht im Beschäftigungsstaat befreit werden. Zudem ermöglicht das Abkommen die ungekürzte Zahlung von Renten in den anderen Vertragsstaat sowie die Zusammenrechnung von deutschen und brasilianischen Versicherungszeiten für die Erfüllung der Voraussetzungen auf eine Altersrente (Wartezeit). Das Abkommen bedarf auf deutscher Seite noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. Es wird daher voraussichtlich im Herbst des Jahres 2010 in Kraft treten.

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.