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15.02.2017
Aufenthalts- /Arbeitsrecht

Änderung des Mindestbruttogehalts für die Beantragung der Blauen Karte EU

 Aktuell: Neue Mindestgehaltsgrenze ab 2018 - siehe Deloitte Tax-News

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel über den legalen Aufenthalt eines Angehörigen eines Drittstaates in einem EU-Mitgliedsstaat zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. In Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie, die darauf abzielt, einen gemeinsamen Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte auf EU-Ebene einzuführen, diesen attraktiv auszugestalten und so die Migration von Hochqualifizierten zu erleichtern und zu fördern, wurde mit der Blauen Karte EU ein Aufenthaltstitel für Ausländer mit akademischem oder diesem gleichwertigen Qualifikationsniveau und einem bestimmten Mindestgehalt in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen.

Die Mindestgehaltsgrenze für die Blaue Karte EU wird jährlich angepasst. Für die sogenannten „Mangelberufe“ muss von Januar 2017 an ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 39.624 Euro gezahlt werden (im vergangenen Jahr: 38.688 Euro), für alle anderen Arten der qualifizierten Beschäftigung ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 50.800 Euro (im Vorjahr: 49.600 Euro).

Ihre Ansprechpartner

Sevim Demirbilek
Partnerin

sdemirbilek@deloitte.de
Tel.: 0211 8772-2179

Claudia Thomas
Consultant

clthomas@deloitte.de
Tel.: 0211 8772-4453

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