Änderung des Mindestbruttogehalts für die Beantragung der Blauen Karte EU
Aktuell: Neue Mindestgehaltsgrenze ab 2018 - siehe Deloitte Tax-News
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel über den legalen Aufenthalt eines Angehörigen eines Drittstaates in einem EU-Mitgliedsstaat zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. In Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie, die darauf abzielt, einen gemeinsamen Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte auf EU-Ebene einzuführen, diesen attraktiv auszugestalten und so die Migration von Hochqualifizierten zu erleichtern und zu fördern, wurde mit der Blauen Karte EU ein Aufenthaltstitel für Ausländer mit akademischem oder diesem gleichwertigen Qualifikationsniveau und einem bestimmten Mindestgehalt in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen.
Die Mindestgehaltsgrenze für die Blaue Karte EU wird jährlich angepasst. Für die sogenannten „Mangelberufe“ muss von Januar 2017 an ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 39.624 Euro gezahlt werden (im vergangenen Jahr: 38.688 Euro), für alle anderen Arten der qualifizierten Beschäftigung ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 50.800 Euro (im Vorjahr: 49.600 Euro).
