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05.08.2013
Aktuelles aus dem Ausland

Tschechien – Einwanderungsbedingungen nach dem Beitritt Kroatiens zur EU

Obwohl die EU Mitgliedstaaten nach dem Abkommen mit Kroatien für die ersten Jahre das Recht haben einschränkende Maßnahmen zu erlassen, die den Zulauf von kroatischen Bürgern auf den inländischen Arbeitsmarkt einschränken, will Tschechien vorerst keine solchen Maßnahmen festsetzen. Kroaten benötigen demnach für eine Tätigkeit in Tschechien keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Ein gültiger Ausweis bzw. ein gültiges Reisedokument sind ausreichend. Weitere Einzelheiten können Sie diesem Newsflash entnehmen.

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

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