Zurück zur Übersicht
26.03.2013
Aktuelles aus dem Ausland

Spanien – Offenlegung von ausländischem Vermögensbesitz

Neben der jährlichen Einkommensteuererklärung muss nun zusätzlich der ausländische Vermögensbesitz bis zum 30. April 2013 den spanischen Finanzbehörden offengelegt werden. Diese Pflicht besteht für alle Steuerpflichtigen, die nicht unter das sog. „Special Tax Regime“ fallen. Weitere Informationen können Sie diesem Newsflash entnehmen.

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.