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30.04.2014
Aktuelles aus dem Ausland

Malaysia – Aufenthaltstitel bei Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer von weniger als sieben Tagen

Einen Überblick über die Änderungen hinsichtlich der Bearbeitung von Aufenthaltstiteln seitens der malaysischen Behörden bei der Überschreitung des zulässigen Aufenthalts in Malaysia von 7 Tagen gibt Ihnen dieser Newsflash .

Des Weiteren werden Einzelheiten zu der Regelung dargelegt sowie eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen zur Beantragung gegeben.
 

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Robert Krüger

rkrueger@deloitte.de
Tel.:

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Robert Krüger

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