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23.07.2012
Aktuelles aus dem Ausland

Irland – Änderungen der Einbehaltungspflichten von Arbeitgebern bei aktienbasierten Vergütungsbestandteilen

In Irland wurde mit Wirkung zum 01.01.2011 erstmalig die Verpflichtung zum Steuereinbehalt durch Arbeitgeber für aktienbasierte Vergütungsbestandteile eingeführt. Seit dem 01.07.2012 wurde nunmehr die Einbehaltungspflicht für Sozialversicherungsbeiträge auf geldwerte Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionen mit der Einbehaltungspflicht für Lohnsteuer und der sogenannten „Universal Social Charge“ zusammengefasst. Weitere Details zu den entsprechenden Änderungen finden Sie in diesem Newsflash.

Ihre Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Katrin Köhler

kkoehler@deloitte.de
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