Zurück zur Übersicht
21.12.2010
Aktuelles aus dem Ausland

Indien: Verschärfung der Entnahmeregelungen aus der Vorsorgereserve („Provident Fund“) für entsandte Arbeitnehmer

Im Oktober 2008 hatte das indische Ministerium für Arbeit beschlossen, dass auch ausländische Arbeitnehmer Beiträge in die Vorsorgereserve, d.h. den sogenannten „Provident Fund“, einzuzahlen haben. Bei Beendigung der Entsendung nach Indien war es entsandten Arbeitnehmern bisher möglich, sich das entsprechende Guthaben aus dem „Provident Fund“ direkt auszahlen zu lassen. Diese Regelung hat das Ministerium für Arbeit nunmehr verschärft, sodass Auszahlungen nur noch ab Erreichung des 58. Lebensjahres möglich sind. Dieser NewsFlash stellt Ihnen weitere Details dieser Änderungen dar.

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.