Schweden: Aktuelle Urteile des Obersten Verwaltungsgerichtes zur Lohnsteuereinbehaltungspflicht und der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
Mit zwei Urteilen hat das Oberste Verwaltungsgericht Schwedens entschieden, dass keine Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer auf bestimmte Zulagen und Verpflegungsmehraufwendungen einzubehalten bzw. abzuführen sind, wenn der Arbeitnehmer in Schweden als nicht-ansässig gilt und die sonstigen allgemeinen steuerlichen Vorschriften zur steuerfreien Erstattung dieser Zulagen erfüllt sind. Mit diesen Urteilen wurde die bisher bestehende steuerliche Ungleichbehandlung von ansässigen und nicht-ansässigen Steuerpflichtigen in Schweden vor dem Hintergrund eines der in der EU verankerten Grundprinzipien, der Arbeitnehmerfreizügigkeit, aufgehoben. Weitere Informationen hierzu enthält dieser NewsFlash.
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