Zurück zur Übersicht
22.02.2011
Aktuelles aus dem Ausland

Schweden: Erleichterungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Steuerfreistellung von Arbeitslohn bei einer Tätigkeit außerhalb Schwedens

Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eines schwedischen Steuerpflichtigen, der für mindestens ein Jahr ins Ausland entsandt wird, werden unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von der schwedischen Besteuerung freigestellt. Nach einer Mitteilung der schwedischen Finanzbehörden sollte eine Steuerfreistellung unter anderem nur dann in Betracht kommen, wenn der Steuerpflichtige im entsprechenden Tätigkeitsstaat auch wohnhaft ist. Abweichend hierzu hat der schwedische Steuerausschuss jedoch am 28.01.2011 eine verbindliche Auskunft veröffentlicht, in welcher eine Steuerfreistellung gewährt worden ist, obwohl der Steuerpflichtige nicht im Tätigkeitsstaat wohnhaft war, sondern arbeitstäglich gependelt ist. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in diesem Newsflash.

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.