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23.11.2010
Aktuelles aus dem Ausland

Japan: Erhöhte steuer- und einwanderungsrechtliche Überprüfung von ausländischen Arbeitnehmern

In Zeiten sinkender Steuereinnahmen legen die japanischen Behörden ein besonderes Augenmerk auf die steuer- und einwanderungsrechtliche Überprüfung von ausländischen Arbeitnehmern, die beispielsweise aufgrund von Entsendungen oder aber im Rahmen von Geschäftsreisen in Japan tätig werden. In diesem Zusammenhang ist unter anderem vermehrt mit detaillierten Überprüfungen der Einkommensteuererklärungen der betroffenen Arbeitnehmer zu rechnen. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in diesem Newsflash.

Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

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