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26.04.2010
Aktuelles aus dem Ausland

Belgien – Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenhandys

Die Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenhandys ist grundsätzlich nach den allgemeinen Bewertungsregelungen des belgischen Steuerrechtes vorzunehmen. Danach ist der tatsächliche Wert des gewährten Vorteils steuerlich zu erfassen, außer der Steuerpflichtige hat mit seinem Finanzamt eine Pauschalregelung zur Bewertung des Vorteils getroffen. Fraglich ist jedoch, wie dieser Vorteil für sozialversicherungsrechtliche Zwecke zu bewerten ist, da der Entwurf eines entsprechenden Anwendungsschreibens von der belgischen Regierung zurückgenommen wurde. Dies bedeutet weiterhin Unsicherheit hinsichtlich der Bewertung des Vorteils für sozialversicherungsrechtliche Zwecke. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Newsletter.

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