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05.08.2013
Aktuelles aus dem Ausland

Belgien – Kroatiens Beitritt zur EU: Folgen für die Einwanderung und Sozialversicherung

Aufgrund der Möglichkeit im Abkommen mit Kroatien die Arbeitnehmerfreizügigkeit gegenüber kroatischen Bürgern einzuschränken, wurde in Belgien einem Entwurf zugestimmt, der eine zweijährige Übergangszeit vorsieht, in der kroatische Bürger, die in Belgien arbeiten möchten, auch weiterhin eine Arbeitserlaubnis benötigen. Seit dem 01. Juli 2013 ist außerdem die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordination von Sozialversicherungsbeiträgen in Kraft getreten, die die bisherigen bilateralen Regelungen mit Kroatien ablöst. Weitere Einzelheiten können Sie diesem Newsflash entnehmen.

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach
Partner

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Tel.: 0211 8772-2309

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
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