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07.08.2014
Aktuelles aus dem Ausland

Australien – Überblick über die Änderungen bei Lohnsteuer und Immigration

Die australische Regierung hat eine Vielzahl von Änderungen im Bereich der Lohnsteuer und den Immigrationsvorschriften vorgenommen.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

- Division 293: Hierbei werden die steuerpflichtigen Beiträge zu australischen Pensionskassen („superannuation funds“) mit einem Steuersatz von 15 % besteuert, sofern das Einkommen des Steuerpflichtigen 300.000 AUD übersteigt. Die australischen Behörden erlassen hierüber einen gesonderten Bescheid („Divsion 293 Notices“).

- Beiträge zu Pensionskasse („superannuation funds“): Veröffentlichung der maximalen Beitragszahlungen.

- PAYG: Sofern der Arbeitgeber keine Lohnsteuer für den Arbeitnehmer einbehalten will, da dieser derzeit ins Ausland entsandt ist, besteht die Möglichkeit der Reduzierung der Lohnsteuer. Hierfür muss der Arbeitgeber jedoch einen entsprechenden Antrag stellen.

- Immigrationsbestimmungen (457): Die in dem „457 Visa-Program“ (eine für die australische Wirtschaft wichtige Regelung zur Überbrückung eines kurzfristigen Fachkräftemangels), enthaltenen Bestimmungen werden derzeit von einer externen Stelle überprüft.

- Employee share scheme (ESS): Arbeitgeber, welche ihren Mitarbeitern eine aktienbasierte Vergütung gewähren, müssen regelmäßig entsprechende Meldungen vornehmen.

Weitere Information finden Sie in unserem NewsFlash.
 

Ihre Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

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