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26.01.2018
Transfer Pricing

Thailand: Steuerreform zur Umsetzung der BEPS Mindeststandards

 Am 03.01.2018 wurde vom thailändischen Kabinett die zeitnahe Verabschiedung des neuen Verrechnungspreisgesetzes angekündigt, nachdem zahlreiche Entwürfe und Konkretisierungen im Rahmen der Umsetzung des BEPS Maßnahmenpakets in Thailand bereits in den letzten Monaten veröffentlicht wurden.

Demnach sind thailändische Unternehmen, welche Geschäftsbeziehungen zu ausländischen verbundenen Unternehmen unterhalten, gezwungen, zukünftig auch per Gesetz eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen und einzureichen. Im Gesetzentwurf ist jedoch noch unklar, ob sich die Dokumentationspflichten zunächst nur auf die Erstellung eines Local Files beschränken oder ob die Anforderungen für ein Master File und Country-by-Country-Reporting („CbC-r“) zu erfüllen sind. Die Nichteinreichung oder Einreichung einer nicht vollständigen Verrechnungspreisdokumentation kann zu Geldstrafen führen. Das Gesetz wird die Finanzbehörden in Thailand außerdem zu weitergehenden Verrechnungspreisprüfung ermächtigen, um zu ermitteln, ob Transaktionen mit verbundenen Unternehmen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.

Bislang gibt es für in Thailand tätige multinationale Unternehmen keine gesetzlichen Regelungen zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation. Lediglich das am 16.05.2002 durch die thailändische Finanzverwaltung veröffentlichte Schreiben "Departmental Instruction No. Paw. 113/2545" beinhaltet grundlegende Richtlinien zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation. Diese Verwaltungsanweisung wurde in der Vergangenheit in zahlreichen Betriebsprüfungsfällen mit Verrechnungspreisbezug angewandt. Eine gesetzliche Dokumentationspflicht gibt es jedoch bislang nicht.

Im Jahr 2015 wurde bereits begonnen, die Regelungen zu Verrechnungspreisen auf eine gesetzliche Basis zu stellen. Hierzu hat das thailändische Kabinett am 07.05.2015 im Rahmen eines ersten Gesetzesentwurfes entsprechende Regelungen grundsätzlich genehmigt, welcher die Dokumentationsvorschriften selbst sowie die Definition der Kriterien, die zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichten, konkretisieren.

Mit Verabschiedung des OECD BEPS Maßnahmenpakets vom 02.06.2017 verpflichtete sich Thailand zur Umsetzung von Mindeststandards (4 von 15 BEPS-Maßnahmen), einschließlich Aktionspunkt 13 Verrechnungspreisdokumentation und CbC Reporting. Es ist daher äußerst wahrscheinlich, dass die noch zu verkündende finale Fassung des Verrechnungspreisgesetzes sich weitestgehend an den Anforderungen des BEPS Rahmenwerks orientieren wird.

Darauf folgend veröffentlichte die thailändische Finanzverwaltung am 20.06.2017 eine Aktualisierung und weitere Konkretisierung des Entwurfs über das Verrechnungspreisgesetz, unter anderem mit folgenden Inhalten:

  • Die Finanzbehörden sollen von Unternehmen in Thailand, welche eine (noch zu definierende) Mindestumsatzschwelle überschreiten, die Erstellung von Berichten verlangen können, welche Angaben über die Art der Geschäftsbeziehungen sowie jährliche Gesamttransaktionsvolumina mit verbundenen Unternehmen enthalten. Das Format dieser Berichte ist in der Entwurfsfassung des Gesetzes gleichermaßen noch unbestimmt. Die Berichte sind bei den Finanzbehörden zusammen mit der jährlichen Steuererklärung einzureichen.
  • Hierauf aufbauend sollen die Finanzbehörden zusätzliche, für die Verrechnungspreisanalyse erforderliche, Dokumente oder Nachweise (insbesondere eine Verrechnungspreisdokumentation) anfordern können.
  • Derartige Anfragen sollen im Regelfall binnen 60 Tagen zu beantworten sein. Unter besonderen Umständen kann die Vorlagefrist auf 120 Tage erhöht werden.
  • Die Nichtvorlage der Verrechnungspreisdokumentation soll zur Festsetzung von Strafzahlungen von bis zu 200.000 Baht führen können.

Offen ist derzeit noch, in welchem konkreten Umfang der o.g. Entwurf im finalen Gesetz Einfluss findet, bzw. ab welchem Zeitpunkt dieses in Kraft treten wird. Gleiches gilt für Umsatzschwellen, die bislang auch noch undefiniert sind. Nach Klärung der offenen Fragen wird der Entwurf der Nationalversammlung von Thailand vorgelegt.

Mit der anstehenden finalen Verabschiedung der Gesetze empfiehlt sich eine weitergehend vertiefte Prüfung über Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen in Thailand, um somit etwaige resultierende steuerliche Compliance-Risiken oder Verrechnungspreisrisiken zu kontrollieren und zu minimieren. Es ist daher anzuraten, bereits jetzt mit der Erstellung der Verrechnungspreis-dokumentation und der Zusammenstellung der dazu erforderlichen Daten zu beginnen und Thailand mit in den globalen Dokumentationsansatz zu integrieren.

Ihre Ansprechpartner

Stephan Habisch
Director

shabisch@deloitte.de
Tel.: 0211 8772-3261

Chayalaak Chutima
Director

cchutima@deloitte.com
Tel.: +66 2034-14156

Wasin Lorthonglert
Consultant

walorthonglert@deloitte.de
Tel.: 0711 16554-7653

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