27.05.2010
Transfer Pricing
Schweden führt Guidelines für Bilaterale und Multilaterale Advance Pricing Agreements (APAs) ein
Die in Schweden neu eingeführten Regelungen für die Beantragung bi- oder multilateraler Vorabverständigungen (APAs) bieten dem Steuerpflichtigen eine deutlich höhere Rechtssicherheit hinsichtlich der Unternehmensweiten Verrechnungspreisbestimmung sowie der verwendeten Verrechnungspreismethoden als dies vorher der Fall war. Inhaltlich beschreiben die eingeführten Regelungen vor allem die Art und Weise der Beantragung sowie die dazu benötigen Unterlagen, die den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen. Als Ausnahme von den oben skizzierten Regelungen sind unilaterale APAs zu nennen, da diese in Schweden nicht anerkannt werden.