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24.03.2014
Transfer Pricing

OECD veröffentlich Entwurf zum Umgang mit fehlenden Fremdvergleichsdaten in Entwicklungsländern

Wiederholt hatten die Entwicklungsländer darauf hingewiesen, dass das Fehlen mangelnder Fremdvergleichsdaten einer effizienten Handhabung von Verrechnungspreisen entgegensteht. Mit dem nun veröffentlichten Papier stellt die OECD nun vier mögliche Ansätze vor und diskutiert wie diese den von den Entwicklungsländern angesprochenen Mangel an Fremdvergleichsdaten begegnen könnten.

Für die Bestimmung von fremdüblichen Verrechnungspreisen wird regelmäßig auf Datenbanken zur Ermittlung von fremdüblichen Gewinnkennzahlen zurückgegriffen. In diesem Zusammenhang äußern OECD- und Nicht-OECD-Mitglieder regelmäßig Bedenken zur Verfügbarkeit und Qualität der benötigten Finanzdaten in den verschiedenen Datenbanken. Besonders dringlich sind diese Bedenken bezüglich Vergleichsunternehmen in Entwicklungsländern, da entsprechende lokale Finanzdaten oftmals nicht öffentlich verfügbar sind. Daher haben die G8 Staaten die OECD aufgefordert, Methoden zu erarbeiten, um die Problematik der Verfügbarkeit und Datenqualität in Entwicklungsländern zu adressieren. Im Folgenden werden die vier erarbeiteten möglichen Lösungsansätze kurz vorgestellt:

  • Verbesserung der Datenqualität: Die OECD spricht hierbei die Vor- und Nachteile von erweiterten lokalen Offenlegungspflichten an. Entsprechende Finanzdaten könnten hierdurch in Datenbanken aufgenommen und für Verrechnungspreisezwecke nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus stellt die OECD fest, dass Finanzdaten von unverbundenen Unternehmen oftmals nur der lokalen Finanzverwaltung aber nicht den Steuerpflichtigen bekannt sind. Die OECD spricht die Möglichkeit an, diese „secret comparables“ für Verrechnungspreiszwecke trotzdem zu nutzen. Richtigerweise erkennt die OECD allerdings, dass diese Daten nur für Risikoeinschätzungen verwendbar sein sollten, beispielsweise welches Unternehmen genauer zu prüfen ist. Es sollten regelmäßig keine Verrechnungspreisanpassungen basierend auf den „secret comparables“ vorgenommen werden, da der Steuerpflichtige die Möglichkeit besitzen muss, diese „secret comparables“ auf die Verwendbarkeit bgzl. der fraglichen Transaktion zu prüfen;
  • Effektivere Nutzung verfügbarer Datenquellen: Die OECD diskutiert in diesem Abschnitt, dass fehlende lokale Vergleichsunternehmen durch verschiedene Ansätze ausgeglichen werden könnten. Die Vorschläge umfassen die Fokussierung auf wenige Vergleichsunternehmen und eine gleichzeitig Verprobung basierend auf Industriedurchschnitte, die Nutzung von Daten aus verwandten Industrien, die Ausweitung der Betrachtung auf vergleichbare Regionen und die Durchführung von geographischen Anpassungsrechnungen.
  • Alternative Ansätze zur Ermittlung fremdübliche Preise, ohne Nutzung direkter Vergleichsdaten: Die OECD lehnt richtigerweise die Verwendung einer globalen Gewinnaufteilungsformel als Alternative zu dem Fremdvergleichsgrundsatz bei einem Mangel an Fremdvergleichsdaten ab. Vielmehr sollte versucht werden, fremdübliche Preise durch alternative Ansätze zu bestimmen, beispielsweise durch die Gewinnaufteilungsmethode, die Analyse der Wertschöpfungskette und die Schaffung von Safe Harbors. Auch überlegt die OECD, dass Ansätze wie die sog. „sixth method“, die in Einwicklungsländern in Lateinamerika oder in Afrika zunehmend an Bedeutung gewinnt, in Betracht gezogen werden können. Hierbei müssen für Verrechnungspreiszwecke bestimmte festgelegte Preisindizes genutzt werden, beispielswiese öffentliche Börsendaten von Rohstoffen.
  • Ausweitung von Vorab- und Verständigungsverfahren (APA/MAP): Die OECD spricht hier die Analyse der vorhandenen Erfahrungen von Entwicklungsländer mit (Vorab)-Verständigungsverfahren, sowie grundsätzliche Beratung und Hilfestellung bei der Bewältigung von Verständigungsverfahren an.

Die dargestellten Ansätze sind unserer Ansicht nach noch relativ weit und allgemein gefasst. In Anbetracht der Vielzahl möglicher Maßnahmen, ist eine weitergehende Priorisierung in Bezug auf die Bedürfnisse und Ressourcen der einzelnen Entwicklungsländer nötig. Es wird allerdings deutlich, dass sich das Niveau der Verrechnungspreisanalysen in den Entwicklungsländern deutlich steigern wird. Entsprechend sollten bereits jetzt durch entsprechende Verrechnungpreisleitlinien und –dokumentationen zukünftige Verrechnungspreisprüfungen vorbereitet werden.
 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Richard Schmidtke
Partner

rschmidtke@deloitte.de
Tel.: +49 89 290368690

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