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23.04.2014
Transfer Pricing

OECD aktualisiert den veröffentlichten Entwurf zur Überarbeitung der OECD-Richtlinien zur Dokumentation von Verrechnungspreisen

Am 30. Januar 2014 hat die OECD im Rahmen des BEPS Projektes (Action Point 13) einen viel beachteten und diskutierten Vorschlag zur Überarbeitung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien zur Dokumentation von Verrechnungspreisen veröffentlicht. Die zahlreich eingegangen Kommentare wurden bei einem zweitägigen Arbeitstreffen der zuständigen Working Party Nr. 6 besprochen. Das Ergebnis dieser Diskussionen stellte die OECD am 2. April 2014 im Rahmen eines Webcasts vor und soll im Folgenden zusammengefasst werden.

Der im Januar diesen Jahres veröffentlichte Entwurf „Discussion Draft on Transfer Pricing Documentation and CbC Reporting“ der OECD („OECD Diskussionsentwurf“) enthielt insbesondere einen Vorschlag für eine Verrechnungspreisdokumentation, die aus einem unternehmensweiten Masterfile, einer ergänzenden landesspezifischen, lokalen Dokumentation („Country File“) sowie einem Country-by-Country-Reporting („CbC-Template“) bestehen soll. Gemäß dem OECD Diskussionsentwurf soll eine Vielzahl von Angaben (z.B. Umsatz, gezahlte Steuern, beschäftige Mitarbeiter etc.) für jede Konzerngesellschaft /Betriebsstätte im Rahmen des County-by-Country-Reporting den lokalen Finanzverwaltungen zugänglich sein. Dies würde eine wesentliche Verschärfung der bisherigen Dokumentationsanforderungen darstellen und wurde von Unternehmen und Beratern daher gleichermaßen kontrovers aufgenommen. Die Diskussionsergebnisse der OECD im Rahmen des Arbeitstreffens der Working Party Nr. 6 zeigen, dass die eingegangenen Kommentare und insbesondere die Kritikpunkte von der OECD grundsätzlich positiv berücksichtigt wurden. So wurde der Umfang der in das CbC-Template aufzunehmenden Informationen wahrnehmbar reduziert. Im Einzelnen wurden folgende vorläufigen Entscheidungen im Rahmen eines Webcasts der OECD durch Joseph Andrus1 vorgestellt:

  • Im CbC-Template sollen die folgenden Angaben dargestellt werden: Umsatz, Gewinne vor Steuern, gezahlte Steuern, aktuelle Steuerrückstellungen, Kapital, Gewinnrücklagen, materielle Wirtschaftsgüter und Anzahl der Vollzeitbeschäftigten.
  • Das CbC-Template wird auf „aggregierter“ Basis pro Land und nicht pro Konzerneinheit erstellt, wobei unklar geblieben ist, ob hierbei „Aggregation“ eine reine Addition der Finanzzahlen von in demselben Land ansässigen Konzernunternehmen bedeutet oder ob eine entsprechende Konsolidierung vorzunehmen ist. 
  • Es wird keine Berichtspflichten zu Transaktionen bzgl. Zinsen, Lizenzen und Dienstleistungsvergütungen geben. Angaben hierzu werden ggf. in die lokale Dokumentation aufgenommen.
  • Es wird keine Pflicht geben die 25 höchstbezahlten Angestellten offenzulegen.
  • Pro Land sind sämtliche Gesellschaften und Betriebsstätten einschließlich Aktivitätscodes aufzulisten.
  • Die Regelungen werden bzgl. der Quellen der zu veröffentlichenden Finanzdaten flexibel gehalten sein, um der Vielzahl von in Unternehmen verwandten Rechnungslegungssystemen Rechnung zu tragen. Die Herkunft der Finanzinformationen muss allerdings über die Jahre konsistent sein.
  • Das CbC-Template wird von dem Masterfile getrennt sein.
  • Die OECD wird weitere Informationen vorbereiten, die klarstellen sollen, welche Angaben das Masterfile enthalten soll.
  • Unternehmen werden die Wahlfreiheit haben, ob sie das Masterfile unternehmensweit oder nach Geschäftsbereichen getrennt erstellen.

Im Mai wird ein letztes Arbeitstreffen der Working Party Nr. 6 stattfinden, in dem die finalen Empfehlungen zur Überarbeitung der Dokumentationsanforderungen formuliert werden sollen. Im Rahmen dieses Treffens soll auch eine Lösung bzgl. des Verfahrensablaufs im Zuge der Einreichung und der Veröffentlichung des Masterfiles und des CbC-Templates gefunden werden. Die Vielzahl im Masterfile und CbC-Template enthaltenen Unternehmensinformationen soll ausdrücklich nur für die jeweiligen Finanzverwaltungen und nicht für eine breitere Öffentlichkeit bestimmt sein. Weiterhin soll final geregelt werden, in welcher Sprache das Masterfile bzw. die lokale Dokumentation erstellt werden soll und in welchem Umfang ggf. Übersetzungen angefordert werden können. Der Entwurf sieht hierzu bisher Englisch vor.

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1 Head of the Transfer Pricing Unit of the Tax Treaties, Transfer Pricing and Financial Transactions Division within the OECD’s Centre for Tax Policy and Administration

Ihr Ansprechpartner

Dr. Richard Schmidtke

rschmidtke@deloitte.de
Tel.: +49 89 29036 8690

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