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12.07.2011
Verfahrensrecht

StVereinfG 2011: Bundesrat versagt Zustimmung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 08.07.2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 09.06.2011 verabschiedeten Gesetz nicht zuzustimmen. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen, diese Möglichkeit haben nun Bundestag und Bundesregierung. Ferner hat der Bundesrat die Entschließung gefasst, dass der seit 1975 nicht angehobene Behinderten-Pauschbetrag einer Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bedarf.

Der Hauptablehnungsgrund des Bundesrats scheint, wenn man die Empfehlung des Finanzausschusses Bundesrat hieranzieht, die im Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgesehene gemeinsame Abgabe der Einkommensteuererklärungen für zwei aufeinanderfolgende Jahre zu sein (siehe Beitrag in den Deloitte Tax-News: Finanzausschuss Bundesrat empfiehlt Anrufung des Vermittlungsausschusses). Die geplanten Änderungen zu den elektronischen Rechnungen (siehe Beiträge: Änderungen zur elektronischen Rechnungsstellung nehmen Konturen an, Erleichterung bei der elektronischen Rechnungsstellung geplant) werden nun wahrscheinlich nicht mehr rückwirkend zum 01.07.2011 in Kraft treten. Für die deutsche Wirtschaft sollte diese Erleichterung bereits ab 2011 gelten, EU-weit muss die Regelung aber erst bis 2013 umgesetzt werden. Wenn ein Vermittlungsausschuss angerufen wird, wird voraussichtlich das Vermittlungsverfahren nach der Sommerpause Anfang September 2011 beginnen.

Weitere Beiträge

Steuervereinfachungsgesetz 2011: Finanzausschuss Bundesrat empfiehlt Anrufung des Vermittlungsausschusses (30.06.2011)
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Steuervereinfachungsgesetz: Bundesregierung legt Regierungsentwurf vor (04.02.2011)
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