Zurück zur Übersicht
26.11.2012
Unternehmensteuer

JStG 2013, Kleine Unternehmensteuerreform: Bundesrat stimmt nicht zu und ruft Vermittlungsausschuss nicht an

Aktuell: Die Bundesregierung hat am 28.11.2012 die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu beiden Gesetzen beschlossen.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hatte noch die Einberufung des Vermittlungsausschusses sowohl zum JStG 2013 (siehe Deloitte Tax-News) als auch zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (siehe Deloitte Tax-News) aufgrund einer Vielzahl von Punkten empfohlen. Der Bundesrat ist im Rahmen seiner Sitzung am 23.11.2012 diesen Empfehlungen nicht gefolgt und hat ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses beiden Gesetzen nicht zugestimmt. 

Damit haben jetzt Bundesregierung und Bundesrat die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung dies übernehmen wird. Bei einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung ist das Vermittlungsverfahren nicht auf einzelne Regelungen begrenzt, vielmehr ist das ganze Gesetz Gegenstand des Vermittlungsverfahrens. Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses wird voraussichtlich am 12.12.2012 stattfinden. Eine Verabschiedung der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses ist dann am 14.12.2012 im Bundestag und Bundesrat möglich.

Fundstellen

Bundesrat, Beschluss zum Jahressteuergesetz 2013, BR-Drs. 632/12 (Beschluss)
Bundesrat, Beschluss zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts, BR-Drs. 633/12 (Beschluss)

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.