Bundesrat: Neuntes Gemeindefinanzreformgesetz nimmt letzte parlamentarische Hürde
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Neunten Gemeindefinanzreformgesetz am 30.03.2012 zugestimmt. Damit ist nach der noch anstehenden Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt der Weg frei für die steuerfreie unentgeltlich oder verbilligte Überlassung von Softwarenutzung durch Arbeitnehmer (Home-Use-Programm). Ebenfalls im Gesetz geregelt ist die Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes für Pferde so wie die Beschränkung des steuerfreien Bezugs von Auslandsdividenden nach DBA bei hybriden Gesellschaftsformen (z. B. KGaA). Eine Zusammenfassung der steuerrechtlichen Regelungen finden Sie hier.
Im Zusammenhang mit seinem Gesetzesbeschluss hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Problemanalyse bei der Besteuerung hybrider Gesellschaften zügig abzuschließen und notwendige gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat sieht die Einführung des § 50d Abs. 11 EStG lediglich als eine Zwischenlösung auf dem Weg zur grundlegenden Klärung der Besteuerung hybrider Rechtsformen an. Aus Sicht des Bundesrats bedeutet die jetzige Gesetzesänderung insbesondere keine Vorfestlegung eines intransparenten oder teiltransparenten Besteuerungssystems bezüglich der KGaA.
Fundstellen
Bundestag, Gesetzesbeschluss vom 08.03.2012, BR-Drs. 114/12
Bundesrat, Beschluss vom 30.03.2012, BR-Drs. 114/12 (B)