Zurück zur Übersicht
15.06.2012
Private Einkommensteuer

Höhere Pauschbeträge, weniger Schlupflöcher: Elf Länder-Vorschläge zur Steuervereinfachung

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, Pauschale für häusliches Arbeitszimmer, zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren, Kürzung der Freigrenze für Sachbezüge, Sockelbetrag für Handwerkerrechnungen sowie Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung von Kommanditisten – mit diesen Maßnahmen und weiteren Vorschlägen der Länderfinanzminister soll das Steuerrecht vereinfacht werden.

Die Finanzministerkonferenz hat Vorschläge der Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bremen für eine weitere Steuervereinfachung beschlossen:

  • Erhöhung Pauschbeträge für behinderte Menschen (Einzelnachweis höherer krankheits- oder behinderungsbedingter Kosten möglich; dauerhafte Übertragung des Pauschbetrags auf Eltern; § 33b EStG) 
  • Vereinfachungen beim Nachweis von Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG, § 64 EStDV) 
  • Abzug von Unterhaltsleistungen in das Ausland einfacherer und betrugssicherer gestalten (höhere Nachweisauflagen: Unterhaltstitel bei Drittstaaten, unbare Zahlungen) 
  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 150 Euro auf 1.150 Euro (§ 9a EStG) 
  • Pauschale von 100 Euro monatlich für häusliches Arbeitszimmer anstelle des Höchstbetrags von 1.250 Euro (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG, § 9 Abs. 5 EStG) 
  • Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 39a EStG) 
  • Begrenzung der Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung (entsprechend dem Höchstabzug von Betreuungskosten als Sonderausgaben von 2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro je Kind; § 3 Nr. 33 EStG) 
  • Senkung der Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro auf 20 Euro (§ 8 Abs. 2 S. 9 EStG) 
  • Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen; Rechnungsbeträge bis zu 300 Euro bleiben unberücksichtigt (§ 35a Abs. 3 EStG) 
  • Wegfall der steuerlichen Vergünstigungen für Initiatorenvergütungen von vermögensverwaltenden Private-Equity-Fonds (Carried lnterest; § 3 Nr. 40a EStG, § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG) 
  • Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung von Kommanditisten ("Steuerbilanzmodell" anstelle des Bezugs zum Handelsrecht, § 15a EStG)

Zur Umsetzung dieser Vorschläge könnte im Herbst dieses Jahres der Bundesrat eine Gesetzesinitiative starten.

Fundstelle
Pressemitteilung der Finanzministerien der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Freie Hansestadt Bremen, Schleswig-Holstein vom 01.06.2012

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.