Zurück zur Übersicht
11.02.2014
Private Einkommensteuer

ELSTER: Vorausgefüllte Steuererklärung verfügbar für Jahre ab 2012

Seit Beginn des Jahres 2014 stellt die Finanzverwaltung die vorausgefüllte elektronische Einkommensteuererklärung zur Verfügung. Steuerpflichtige können künftig bestimmte, bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten, wie z. B. Name, Adresse, vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerdaten oder auch Beiträge zu Kranken-/Pflegeversicherung elektronisch abrufen und automatisch in das Einkommensteuerformular übernehmen. Der bereitgestellte Datenumfang soll stufenweise erweitert werden.

Seit Beginn dieses Jahres bietet die Finanzverwaltung die vorausgefüllte Steuererklärung für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2012 an. Steuerpflichtige können fortan Daten bzw. Belege, die der Finanzverwaltung zuvor übermittelt worden sind, elektronisch anzeigen und in die entsprechenden Felder der elektronischen Einkommensteuererklärung automatisch übernehmen lassen. Jedoch werden aufgrund der gesetzlichen Übermittlungsfrist für z. B. Arbeitgeber und Versicherungen, die auf den 28.02.2014 datiert ist, viele Daten bzw. Belege erst nach Ablauf der Frist zur Verfügung stehen.

Künftig werden zunächst folgende Daten durch die vorausgefüllte Steuererklärung bereitgestellt:

  • Grundinformationen wie Name, Adresse, Religion und Bankverbindung
  • Vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten
  • Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Vorsorgeaufwendungen (z. B. Riester- oder Rürup-Verträge)

Die Finanzverwaltung hat angekündigt, dass der Datenumfang stufenweise erweitert werden soll.

Die elektronischen Daten werden vier Jahre abrufbar sein und nach Zeitablauf wieder gelöscht werden. Die Steuererklärung kann elektronisch mit ElsterFormular, mit ElsterOnline-Portal oder durch die Software eines kommerziellen Softwareanbieters erstellt werden. Eine Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Einkommensteuererklärung besteht durch die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung nicht.

Es besteht weiterhin die Verpflichtung für den Steuerpflichtigen, die Einkommensteuererklärung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Das gilt auch für die von der Finanzverwaltung im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung zur Verfügung gestellten Daten. Ggf. müssen entsprechende Änderungen und Ergänzungen vom Steuerpflichtigen selbst vorgenommen werden.

 

Anmerkungen

Deloitte hat unter der Federführung von Deloitte Belgien den Prozess der Einkommensteuererklärung von Privatpersonen in 34 verschiedenen Ländern auf der Welt analysiert und miteinander verglichen (Studie: „Comparative study of the personal income tax return process – In Belgium and 33 other countries“). Thema war u.a. auch der aktuelle Fortschritt im Bereich der vorausgefüllten Steuererklärung in den verschiedenen Ländern. Deloitte Deutschland hat die Ergebnisse aus Sicht von Deutschland („Von der Erstellung bis zur Steuererstattung – Die Einkommensteuererklärung natürlicher Personen im internationalen Vergleich“) zusammengefast. Bei der vorausgefüllten Steuererklärung liegt Deutschland im internationalen Vergleich sowohl hinsichtlich der zeitlichen Anwendung als auch des Datenumfangs zurück. Die Einführung der vorausgefüllten Steuererklärung für Privatpersonen seit Beginn dieses Jahres stellt damit einen Schritt hin zum internationalen Standard dar.
 

Fundstelle

Elster.de

Ihr Ansprechpartner

Dietmar Gegusch

dgegusch@deloitte.de
Tel.:

Ihr Ansprechpartner

Dietmar Gegusch

dgegusch@deloitte.de
Tel.:

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.