Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Türkei und Deutschland in Kraft getreten
Hintergrund
Am 01.08.2012 wurden die Ratifikationsurkunden für das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland ausgetauscht. Das Abkommen, das bereits am 19.11.2011 unterzeichnet wurde, ist damit in Kraft getreten und rückwirkend ab dem 01.01.2011 anzuwenden. Es ersetzt das deutsch-türkische Doppelbesteuerungsabkommen von 1985, das nach seiner Kündigung noch bis zum 31.12.2010 anzuwenden war.
Neues Abkommen
Gegenüber dem bisherigen Abkommen erfolgen u.a. folgende wesentlichen Änderungen:
Artikel 10 – Dividenden
Die Quellensteuersätze bei Dividenden werden auf 5 % bei einer unmittelbaren Beteiligung einer Gesellschaft i.H.v. mindestens 25 % (vormals 15 % bei einer unmittelbaren Beteiligung einer Gesellschaft i.H.v. mindestens 10 %) und in allen anderen Fällen auf 15 % (vormals 20 %) gesenkt.
Artikel 11 – Zinsen
Der Quellensteuersatz bei Zinsen wird von 15 % auf 10 % gesenkt.
Artikel 18 – Ruhegehälter
Ein begrenztes Besteuerungsrecht von Ruhegehältern, ähnlichen Vergütungen und Renten im Quellenstaat wurde eingeführt.
Artikel 22 – Vermeidung der Doppelbesteuerung (vormals Artikel 23)
- Die Möglichkeit zur Anrechnung fiktiver, nicht gezahlter türkischer Steuern entfällt.
- Eine sog. „Umschwenkklausel“ von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode wurde eingeführt.
Artikel 25 – Informationsaustausch (vormals Artikel 26)
Der steuerliche Informationsaustausch wurde dem geltenden OECD-Standard entsprechend erweitert.
Fundstelle
Doppelbesteuerungsabkommen Türkei-Deutschland (2011)