EuGH: Entscheidung erwartet in den Rechtssachen C-338/11 bis C-347/11 FIM Santander
Dem Vernehmen nach ist in den Rechtssachen C-338/11 bis C-347/11 FIM Santander mit Entscheidungen durch den EUGH am 10.05.2012 zu rechnen.
Inhalt der Verfahren ist die diskriminierende Wirkung des Kapitalertragsteuerabzugs für gebietsfremde Investmentfonds in Frankreich. Die zwei zentralen Fragen bei diesem Verfahren waren:
- Ist neben der Situation der Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) diejenige der Anteilsinhaber zu berücksichtigen?
- Wenn ja: Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, dass die streitige Quellensteuer mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist?
Die EuGH-Entscheidung ist mit Spannung zu erwarten. Wichtig ist jedoch auch, dass die jeweiligen Erstattungsansprüche rechtzeitig geltend zu machen sind, um eine Verjährung der Rückerstattungsansprüche zu vermeiden. Die Konsequenz einer möglichen Rechtsprechungsänderung durch den EuGH ist, dass ergänzte Anträge und Neuanträge auf Rückerstattung französischer Quellensteuer durch nicht in Frankreich ansässige Investmentfonds ggf. nur noch bis zum 10.05.2012 gestellt werden können.