24.03.2010
Internationales Steuerrecht
Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer mit Österreich
Das am 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich geschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.8.2008 verstorben ist, ist mit Austausch der Ratifizierungsurkunden am 28.09.2009 in Kraft getreten.