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20.10.2015
Internationales Steuerrecht

DBA China: Ratifizierungsprozess des neuen DBA gestartet

Im Bundesgesetzblatt II vom 25.08.2016 (BGBl. II 2016, S. 1005) wurde das Inkrafttreten des DBA-China zum 06.04.2016 verkündet, das bisherige DBA-China ist mit Ablauf des 05.04.2016 außer Kraft getreten. Das neue DBA ist gem. Art. 32 Abs. 2 erstmals ab dem 01.01.2017 anzuwenden.

Hintergrund

Das bisherige DBA zwischen China und Deutschland stammt aus dem Jahr 1985. Am 28.03.2014 wurde von den Verhandlungsparteien ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Mit dem unterzeichneten DBA werden einige Änderungen – z.B. hinsichtlich der Mindestbeteiligungsquote für die reduzierte Quellensteuer auf Dividenden sowie die Höhe der Quellensteuer – vorgenommen.

Ratifizierung, Inkrafttreten und Anwendung

Nach der Unterzeichnung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und China am 28.03.2014 wurde der Ratifizierungsprozess in Form eines Gesetzgebungsverfahrens begonnen. Im Rahmen der Sitzung des Bundesrates am 16.10.2015 hatte der Bundesrat seine Stellungnahme zum Umsetzungsgesetz verabschiedet und darin keine Einwendungen geäußert (BR-Drs. 396/15 (B)). Das Umsetzungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt II vom 29.12.2015 (BGBl. II 2015, S. 1647) verkündet. Im Bundesgesetzblatt II vom 25.08.2016 (BGBl. II 2016, S. 1005) wurde das Inkrafttreten zum 06.04.2016 verkündet, das bisherige DBA-China ist mit Ablauf des 05.04.2016 außer Kraft getreten. Das DBA ist gem. Art. 32 Abs. 2 erstmals ab dem 01.01.2017 anzuwenden.
 

Zu den Inhalten des neuen DBA siehe in den Deloitte Tax-News.

Fundstellen
DBA China vom 28.03.2014, BGBl. II vom 29.12.2015, S. 1647
BGBl. II 2016 vom 25.08.2016, S. 1005

Weiterer Beitrag
DBA China/Deutschland: Abkommen unterzeichnet, siehe Deloitte Tax-News

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