Bundesrat: Vorschlag zur Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie wird unterstützt
In seiner Sitzung am 19.12.2013 hat sich der Bundesrat mit Nachdruck für eine Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie und die Aufnahme nationaler Missbrauchsbekämpfungsvorschriften in den EU-Staaten ausgesprochen. Diese Maßnahmen seien wichtig im Kampf gegen „BEPS“.
Hintergrund
In ihrem Kampf gegen „BEPS“ möchte die EU-Kommission durch eine Änderung der Mutter-Tochter-RL unangemessene Steuergestaltungen unterbinden (siehe Deloitte Tax-News). Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 19.12.2013 mit dem Vorschlag zur Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie befasst.
Beschluss
In seiner Stellungnahme vom 19.12.2013 begrüßt der Bundesrat nachdrücklich den Vorschlag zur Änderung der Mutter-Tochter-RL, der – neben der Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung – einer der ersten wichtigen Schritte auf der Ebene der EU zur steuerlichen Missbrauchsbekämpfung sei. Daher unterstützt der Bundesrat die Auffassung der Kommission, dass eine Änderung der Mutter-Tochter-RL einen Beitrag im Kampf gegen BEPS leisten kann.
Auch unterstütze der Bundesrat die durch die Änderung der Richtlinie vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, Missbrauchsbekämpfungsvorschriften ins nationale Recht aufzunehmen. Der Bundesrat sieht an dieser Stelle jedoch noch Konkretisierungsbedarf. Weiterhin bittet der Bundesrat die Kommission und die Bundesregierung zur Vermeidung von BEPS um Prüfung weiterer Änderungen der Richtlinie.
Fundstelle
Stellungnahme des Bundesrates vom 19.12.2013, BR-Drs. 777/13 (B)
Weitere Fundstelle
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten vom 25.11.2013, COM(2013) 814 final (dt.), COM(2013) 814 final (engl.), Pressemitteilung vom 25.11.2013 , Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News