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28.04.2010
Internationales Steuerrecht

BMF: Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften

Der Entwurf eines Scheibens zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften wurde bereits 2007 vom Bundesfinanzministerium mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der neueren BFH-Rechtsprechung zur Behandlung von Sondervergütungen wurde die amtliche Veröffentlichung des Schreibens zunächst zurückgestellt. Das jetzt vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Schreiben zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften berücksichtigt auch die als Antwort des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BFH eingeführte Regelung des § 50d Abs. 10 EStG. 

Auf Grund des steuerlichen Transparenzprinzips, das in Bezug auf Personengesellschaften gilt, und wonach für einkommen- bzw. körperschaftsteuerliche Zwecke dem Gesellschafter die anteiligen Einkünfte der Personengesellschaft zugerechnet werden, steht die Abkommensberechtigung aus Sicht der Finanzverwaltung nicht der Personengesellschaft selbst, sondern dem jeweiligen Gesellschafter zu. Das Schreiben enthält hierzu allgemeine Grundsätzen sowie Ausführungen zu der Behandlung der verschiedenen Arten steuerlicher Mitunternehmerschaften sowie zur Beurteilung der daraus resultierenden Einkünfte der Gesellschafter. Die Ausführungen des Schreibens sind dabei nicht auf die Beteiligung eines (ausländischen) Gesellschafters an einer inländischen Personengesellschaft beschränkt, sondern behandeln ebenso die Beteiligung eines inländischen Steuerpflichtigen an einer ausländischen Personengesellschaft. Dabei geht das Schreiben auf die Einordnung der Einkünfte des Gesellschafters aus dieser Beteiligung nach Abkommensrecht ein und nimmt Stellung zur Behandlung von sowohl negativen als auch positiven Qualifikationskonflikten. 

Die Behandlung von Sondervergütungen in Bezug auf grenzüberschreitende Beteiligungsverhältnisse ist in einen separaten Gliederungspunkt geregelt. Die Finanzverwaltung sieht Sondervergütungen als Teil des Gewinns des Gesellschafters aus der Personengesellschaft an. Dies unabhängig davon, auf welcher zivilrechtlichen Grundlage diese Sondervergütungen gezahlt werden. Sondervergütungen gehören damit abkommensrechtlich zu den Unternehmensgewinnen i. S. d. Artikel 7 DBA-MA. Eine Zuordnung zu einer Verteilungsnorm scheide nach Ansicht der Finanzverwaltung gem. § 50d Abs. 10 EStG aus. Dieses Verständnis zur abkommensrechtlichen Behandlung von Sondervergütungen entspreche dem Verständnis der OECD, das im OECD-Partnership-Bericht niedergelegt ist. 

Neben Ausführungen zu Verfahrensfragen enthält das Schreiben ein der Anlage eine Übersicht zu Besonderheiten einzelnen DBA zur Abkommensberechtigung von Personengesellschaften sowie Hinweise zu einzelnen Gesellschaftsformen. 

Mit diesem Schreiben werden sechs ältere Schreiben aufgehoben, die die abkommensrechtliche Behandlung der Einkünfte aus Personengesellschaften in Bezug auf einzelne Länder sowie die Behandlung der Einkünfte aus einer atypisch stillen Beteiligung betrafen. Weiterhin werden die Tz. 1.1.5.1 und 1.1.5.2 des sog. Betriebsstättenerlasses durch dies BMF-Schreiben ersetzt.

Fundstelle

BMF-Schreiben v. 16.04.2010, IV B 2 – S 1300/09/10003.

Englische Zusammenfassung

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