Reform des Versicherungsteuergesetzes: Bundesregierung äußert sich zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrats
Die Bundesregierung hat am 02.08.2012 eine Gegenstellungnahme zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates vom 06.07.2012 hinsichtlich der geplanten Versicherungsteuergesetzesreform veröffentlicht.
Eine der wesentlichsten geplanten Änderungen zum Versicherungsteuergesetz gemäß dem Regierungsentwurf des Verkehrsteueränderungsgesetzes (VerkehrStÄndG-RegEnt) ist die neue Qualifizerung eines verwirklichten Selbstbehaltes in der Kfz-Pflichtversicherung als steuerpflichtiges Versicherungsentgelt, auch wenn es an einer Zahlung oder Risikoübernahme auf Grund des Versicherungsvertrags fehlt.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum VerkehrStÄndG-RegEnt vom 06.07.2012 diese Änderungen stark kritisiert, weil sie von wesentlichen Grundsätzen der Versicherungsteuer (Risikoübernahme des Versicherers gegen Entgelt, tatsächliche Zahlung eines Entgelts) ausdrücklich abweichen würden. Der Bundesrat bat den Gesetzgeber, von der beabsichtigten Besteuerung der Selbstbehalte Abstand zu nehmen (siehe auch unter Deloitte Tax-News „Bundesrat: Änderungsvorschläge zum Versicherungsteuergesetz“).
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenstellungnahme vom 02.08.2012 diesen Änderungsvorschlag des Bundesrats abgelehnt.
Fundstellen
Regierungsentwurf Verkehrsteueränderungsgesetz, BT-Drs. 17/10039, Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News
Bundesrat, Stellungnahme, BR-Drs. 301/12 (B)
Bundesregierung, Gegenstellungnahme, BT-Drs. 17/10424