BMF: Umsatzsteuerliche Beurteilung der Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft
Das BMF hat die überarbeitete Liste zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt und den Kreditwirtschaftsverbänden mit Schreiben vom 03.02.2015 zur Verfügung gestellt.
Inhalt
Insbesondere folgende Änderungen hat das BMF vorgenommen:
- Ziffer 23: Kurspflegeleistungen sind steuerfrei anstatt steuerpflichtig.
- Ziffer 37: Einlösung von fremden Zins- und Dividendenscheinen sowie fälligen Stücken ist im Schaltergeschäft bei Ankauf Zug um Zug steuerfrei.
- Ziffer 66 (neu): Erstellung von Zweitschriften von Ertragsgutschriften ist steuerpflichtig.
- Kapitel F. Verwaltung von Investmentfonds: Anpassung an Abschnitt 4.8.13 UStAE, insbesondere die Ausführungen unter II. Leistungen der Verwahrstelle.
Hierbei ist ausdrücklich auf Ziffer 97 hinzuweisen: Das BMF hat – entgegen der vielfach vorgetragenen Auffassung der Kreditwirtschaft – die Abwicklung des Erwerbs und Verkaufs der Vermögensgegenstände inklusive Abgleich der Geschäftsdaten mit dem Broker (Broker-Matching) als steuerpflichtig eingestuft.
Anmerkung
Der Arbeitskreises Umsatzsteuer wir in seiner nächsten Sitzung die Liste noch einmal erörtern und gegebenenfalls über das weitere Vorgehen beraten.
Fundstelle
BMF, Schreiben v. 03.02.2015, IV D 3 - S 7160/14/10002