BMF: Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds
Das BMF hat in seinem Schreiben vom 12.11.2015 die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds an die durch das AIFM-Umsetzungsgesetz eingeführten Neuerungen angeglichen. Der Umfang der umsatzsteuerfreien Verwaltungsleistungen wurde durch die Neuregelung weitgehend unverändert aufrechterhalten, aber an die geänderten Begrifflichkeiten angepasst.
Hintergrund
Die Aufhebung des Investmentgesetzes und die gleichzeitige Schaffung eines Kapitalanlagegesetzbuches durch das AIFM-Umsetzungsgesetz vom 04.07.2013 erforderte eine Änderung der Gesetze, die bisher Bezug auf das Investmentgesetz nahmen. Daher wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz) vom 18.12.2013 der Wortlaut der Steuerbefreiung für die „Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz“ nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG mit Wirkung vom 24.12.2013 neu gefasst.
Inhalt
Die Steuerbefreiung erstreckt sich nunmehr auf die „Verwaltung von Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes“. Der Umfang der nach der Vorschrift umsatzsteuerfreien Verwaltungsleistungen wurde durch die Neuregelung weitgehend unverändert aufrechterhalten, aber an die geänderten Begrifflichkeiten angepasst.
Anmerkung
Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf nach dem 24.12.2013 ausgeführte Umsätze anzuwenden. Für Umsätze, die bis zur Veröffentlichung dieses Schreibens im Bundessteuerblatt ausgeführt werden, ist es nicht zu beanstanden, wenn diese nach Abschn. 4.8.13 UStAE a. F. behandelt werden.
Fundstelle
BMF, Schreiben v. 12.11.2015, III C 3 – S 7160-h/12/10001