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26.08.2014
Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer

Saarland: Erhöhung der Grunderwerbsteuer zum 01.01.2015 geplant

Die Regierung des Saarlandes plant die Anhebung der Grunderwerbsteuer von derzeit 5,5% auf 6,5% zum 01.01.2015. Das Saarland hatte die Grunderwerbsteuer zuletzt zum 01.01.2013 auf 5,5% angehoben.

Hintergrund

Grundsätzlich beträgt der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer (GrESt) 3,5 % der Bemessungsgrundlage, kann aber seit einer Änderung des Grundgesetzes im Jahre 2006 von den Bundesländern abweichend festgelegt werden.

Anmerkung zum Saarland

Die Regierung des Saarlandes plant die Anhebung der Grunderwerbsteuer von derzeit 5,5% auf 6,5% zum 01.01.2015. Die Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes sei Teil der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Konsolidierung auch durch die Stärkung der Einnahmeseite. Die Steuererhöhung soll zur Einhaltung der Schuldenbremse beitragen. Aktuell haben lediglich Bayern und Sachsen noch nicht vom Recht die Grunderwerbsteuer zu erhöhen Gebrauch gemacht. Das Saarland hatte die Grunderwerbsteuer zuletzt zum 01.01.2013 auf 5,5% angehoben.

Die Steuersätze im Überblick

Baden-Württemberg seit 05.11.2011 5%
Berlin seit 01.04.2012 5%
seit 01.01.2014 6%
Brandenburg seit 01.01.2011 5%
Bremen seit 01.01.2011 4,5%
seit 01.01.2014 5%
Hamburg seit 01.01.2009 4,5%
Hessen seit 01.01.2013 5%
ab dem 01.08.2014 6%
Mecklenburg-Vorpommern seit 01.07.2012 5%
Niedersachsen seit 01.01.2011 4,5%
seit 01.01.2014 5%
Nordrhein-Westfalen seit 01.10.2011 5%
Rheinland-Pfalz seit 01.03.2012 5%
Saarland seit 01.01.2013 5,5%
(geplant) ab dem 01.01.2015 6,5%
Sachsen-Anhalt seit 01.03.2012 5%
Schleswig-Holstein seit 01.01.2012 5%
seit 01.01.2014 6,5 %
Thüringen seit 07.04.2011 5%
Übrige Bundesländer (Bayern und Sachsen)   3,5%

Fundstelle

Ministerium für Finanzen und Europa des Saarlands, Pressemitteilung vom 04.06.2014

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