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13.01.2011
Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer

GrESt-Sätze: Anhebung der Grunderwerbsteuersätze zum 01.01.2011 in verschiedenen Bundesländern

Hintergrund

Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer (GrESt) beträgt grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage, kann aber seit einer Änderung des Grundgesetzes in 2006 von den Bundesländern abweichend festgelegt werden. Nachdem bereits Berlin und Hamburg in 2007 bzw. 2009 ihre GrESt-Sätze erhöht haben, folgte Sachsen-Anhalt Anfang 2010. Mit Wirkung ab 01.01.2011 haben nun auch Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und das Saarland den Grunderwerbsteuersatz angehoben. Schleswig-Holstein hat eine Anhebung zum 01.01.2012 beschlossen.

Die neuen Steuersätze im Überblick

Bundesland Zeitpunkt GrESt-Satz
Berlin ab 01.01.2007 4,5 %
Brandenburg ab 01.01.2011 5 %
Bremen ab 01.01.2011 4,5 %
Hamburg ab 01.01.2009 4,5 %
Niedersachsen ab 01.01.2011 4,5 %
Saarland ab 01.01.2011 4 %
Sachsen-Anhalt ab 02.03.2010 4,5 %
Schleswig-Holstein ab 01.01.2012 5 %
Alle anderen Bundesländer   3,5 %

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