Zurück zur Übersicht
13.01.2012
Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer

GrESt: Erneut Anhebung des GrESt-Satzes in einzelnen Bundesländern geplant

Hintergrund

Grundsätzlich beträgt der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer (GrESt) 3,5 % der Bemessungsgrundlage, kann aber seit einer Änderung des Grundgesetzes in 2006 von den Bundesländern abweichend festgelegt werden.

Änderungen

Nachdem bereits einige Bundesländer ihren Grunderwerbsteuersatz angehoben haben, hat das Saarland den GrESt-Satz zum 01.01.2012 auf 4,5 % angehoben und weitere Bundesländer planen Erhöhungen auf 5 %.

Lediglich Hessen, Sachsen und Bayern wollen zumindest vorerst den ursprünglichen GrESt-Satz von 3,5 % beibehalten.

Die Steuersätze im Überblick

Baden-Württemberg ab 05.11.2011 5 %
Berlin ab 01.01.2007 4,5 %
voraussichtlich ab 01.04.2012 5 %
Brandenburg ab 01.01.2011 5 %
Bremen ab 01.01.2011 4,5 %
in Diskussion ab 2013 5 %
Hamburg ab 01.01.2009 4,5 %
Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich ab 01.07.2012 5 %
Niedersachsen ab 01.01.2011 4,5 %
Nordrhein-Westfalen ab 01.10.2011 5 %
Rheinland-Pfalz ab 01.03.2012 5 %
Saarland ab 01.01.2011 4 %
ab 01.01.2012 4,5 %
voraussichtlich ab 2013 5 %
Sachsen-Anhalt ab 02.03.2010 4,5 %
ab 01.03.2012 5 %
Schleswig-Holstein ab 01.01.2012 5 %
Thüringen ab 07.04.2011 5 %
Alle anderen Bundesländer   3,5 %

Weitere Beiträge

Alle Beiträge zur Anhebung der Grunderwerbsteuer-Sätze

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.