Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz/ BilMoG) vom 25.05.2009 (BStBl. I 2009, S. 650) wurde § 5 Abs. 1 EStG geändert (vgl. zu den Änderungen durch das BilMoG „praxis-forum Alert!“ vom 08.04.2009). Danach ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechtes wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG knüpfen die Ausübung steuerlicher Wahlrechte an bestimmte Dokumentationspflichten. Das BMF hat nun den Entwurf eines Schreibens veröffentlicht, in dem es zur Anwendung des § 5 Abs. 1 EStG in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Stellung nimmt. Damit einhergehend haben die Spitzenverbände Gelegenheit erhalten, bis zum 20.11.2009 zu diesem Entwurf eine Stellungnahme abzugeben. Sobald das Schreiben in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht worden ist, werden wir über dessen inhaltliche Ausgestaltung berichten.
BMF-Schreiben am 12.03.2010 veröffentlicht. Zusammenfassung in Deloitte Tax-News