Zurück zur Übersicht
22.02.2013
Steuerrecht

Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein

Mit dem neuen Abkommen sollen die bestehenden engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern vertieft werden. Das neue Abkommen entspricht hinsichtlich der Struktur und des Inhalts weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Folgende Änderungen möchten wir im Folgenden herausstellen:

  • Einführung einer Schiedsklausel, die gewährleistet, dass in Fällen einer doppelten Besteuerung spätestens mittels eines Schiedsverfahrens Abhilfe geschaffen wird
  • Gewährung von Zustellungs- und Beitreibungshilfe zur Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen den Steuerbehörden
  • Regelungen zur Vermeidung des Abkommensmissbrauchs

Im Doppelbesteurungsabkommen nicht enthalten sind Regelungen über ein Verfahren für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein sowie eines möglichen Verfahrens für die Durchführung einer Besteuerung von Kapitaleinkünften und Kapitalgewinnen mit Abgeltungswirkung; diese Regelungen werden vielmehr Gegenstand eigenständiger Gespräche und Verhandlungen sein. Wir werden Sie hierüber auf dem Laufenden halten.

Ihre Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

Ihre Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.