Zurück zur Übersicht
27.02.2013
Steuerrecht

Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Irland

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland wurde bereits 2011 beschlossen und löst das bestehende Abkommen aus dem Jahr 1962 ab. Das neue Abkommen entspricht hinsichtlich der Struktur und des Inhalts weitgehend dem OECD-Musterabkommen.

Anpassungen wurden unter anderem im Bereich der allgemeinen Begriffsbestimmungen vorgenommen. So entspricht die Definition einer „in einem Staat ansässigen Person“ nunmehr den allgemeinen Ausführungen im Musterabkommen. Das bisherige Abkommen kannte bisher eine eigenständige Definition.

Des Weiteren wurde – den aktuellen Standards entsprechend – der 12-Monats-Zeitraum im Sinne der sog. „183-Tage-Regelung“ auf einen beliebigen Zeitraum von 12 zusammenhängenden Monaten, der während eines Steuerjahres beginnt oder endet, angepasst. Zuvor war für Frage, ob ein Arbeitnehmer sich mehr als 183 Tage im Tätigkeitsstaat aufgehalten hat, das betreffende Steuerjahr maßgebend.

Fundstelle

Bundesfinanzministerium

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
Tel.:

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.