FinMin Baden-Württemberg: Meldung von Sozialleistungen an die Finanzämter
Träger von Sozialleistungen müssen erstmalig die im Kalenderjahr 2011 bezogenen Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld, elektronisch bis zum 28.02.2012 an die Finanzämter melden. Diese Pflicht besteht allerdings nur für Leistungen, die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen sind.
Die für die Übermittlung notwendige ID-Nummern der Leistungsempfänger können seit dem 01.10.2011 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgefragt werden.
Der Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg gibt darüber hinaus Auskunft, welche Sozialleistungen von der Meldepflicht betroffen sind, welche Daten zu übermitteln sind und wie die Meldungen zu erfolgen haben.
Fundstelle
Finanzministerium Baden-Württemberg, Erlass vom 12.04.2011, 3 – S 229.5/23
Ihr Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf