Zurück zur Übersicht
27.10.2011
Steuerrecht

BMF: Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer

Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer erfolgt grundsätzlich bereits bei der Erhebung und Abführung der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) durch das deutsche depotführende Kreditinstitut. Die deutsche Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) wird jedoch dann ohne Berücksichtigung der ausländischen Quellensteuer erhoben, wenn im betreffenden ausländischen Staat ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung dieser ausländischen Steuer besteht.

In Spanien werden Kapitaleinkünfte mit einem pauschalen Steuersatz besteuert (vor 2010: 18 %; seit 2010: 19 %). Für Dividendenausschüttungen wird für nicht in Spanien ansässige Dividendenempfänger ein Freibetrag i.H.v. € 1.500 gewährt. Im Rahmen der Erhebung der spanischen Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen wird dieser Freibetrag jedoch nicht berücksichtigt. Auf Antrag wird daher die einbehaltene spanische Quellensteuer auf die Dividendenausschüttungen bis zur Höhe des Freibetrages i.H.v. € 1.500 erstattet.

Folglich müssen nicht in Spanien ansässige Dividendenempfänger aus der Europäischen Union oder einem anderen Staat, mit dem Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, einen Antrag auf Erstattung der Quellensteuer stellen. Wurde aber bereits die gezahlte spanische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, ist diese Anrechnung zu korrigieren, da diesbezüglich noch ein Erstattungsanspruch in Spanien besteht.

Das Schreiben des BMF enthält die Anschrift der Agencia Tributaria, an die der entsprechende Erstattungsantrag zu richten ist sowie einen Verweis (Link) auf das zu verwendende Formular.

Fundstelle:

BMF, Schreiben vom 08.09.2011 - IV C 1 - S 2406/10/10001

Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.