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26.05.2014
Steuerrecht

BMF: Änderungsprotokoll DBA Georgien

Zusätzlich zu dem bereits vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Georgien wurde am 11.3.2014 eine Erweiterung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Georgien beschlossen. Dieses Änderungsprotokoll umfasst die Erweiterung des Informationsaustausches entsprechend dem OECD-Musterabkommen sowie die Vereinbarung der Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern. Das unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf vor seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation.

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Robert Krüger

rkrueger@deloitte.de
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