BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung vom 11.07.2011
Mit BMF-Schreiben vom 11.07.2011 wurden verschiedene Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) mit sofortiger Wirkung geändert bzw. ergänzt.
Für den Bereich der Arbeitnehmerentsendung ist insbesondere die Vereinfachungsregel zur Übermittlung von Anzeigen über die Abtretung von Steueransprüchen an den Arbeitgeber oder einen Dritten (sog. Abtretungsanzeigen) interessant. Danach ist es in Zukunft zulässig, Abtretungsanzeigen per Telefax oder eingescannt per E-Mail an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Bislang mussten diese im Original per Post bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.
Diese sowie weitere Änderungen können Sie dem beigefügten BMF-Schreiben vom 11.07.2011 entnehmen.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 11.07.2011, IV A 3 – S 0062/08/10007-11 – (2011/0540520)
Ihr Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf