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07.08.2014
Aktuelles aus dem Ausland

Hong-Kong – Hinweis zu Einkommensteuererklärung

Das Steuersystem Hong Kongs ist zwar im Vergleich zu dem anderer Länder recht einfach, allerdings werden in der vergangenen Zeit verstärkt Anklagen gegen Steuerpflichtigen wegen unrichtigen Einkommensteuererklärungen erhoben. Steuerpflichtige sollten daher ihre Einkommensteuererklärungen mit größter Sorgfalt erstellen und gegebenenfalls steuerliche Beratung einholen. Dies sollte insbesondere bei Freistellung von Einkommen erfolgen. Die Konsequenzen von Falschangaben in der Steuererklärung können sowohl Geld- als auch Haftstrafen sein. Weitere Informationen können Sie diesem Newsflash entnehmen.

Ihre Ansprechpartner

Peter Mosbach

pmosbach@deloitte.de
Tel.:

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
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