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05.08.2013
Aktuelles aus dem Ausland

China – Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses für eine Arbeitserlaubnis in Peking erforderlich

Seit dem 1. Juli 2013 müssen ausländische Personen, die eine Arbeitserlaubnis beantragen möchten, um in Peking einer Tätigkeit nachzugehen, einen amtlich bescheinigten Nachweis vorlegen, dass sie strafrechtlich bisher noch nicht in Erscheinung getreten sind. Von welcher Behörde genau dieser Nachweis anzufordern ist, hängt davon ab, ob der Antragsteller aus dem Ausland nach China einreist oder aus einer anderen Stadt innerhalb Chinas nach Peking kommt. Weitere Einzelheiten können Sie diesem Newsflash entnehmen.

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach
Partner

pmosbach@deloitte.de
Tel.: 0211 8772-2309

Christian Röpke

croepke@deloitte.de
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