Aktuelle Beiträge aus allen Rubriken

Unternehmensteuer 18.04.2024

FG Köln: Buchwertantrag beim qualifizierten Anteilstausch

Ein Antrag auf Buch- oder Zwischenwertansatz nach § 21 Abs. 2 S. 3 und S. 4 UmwStG ist fristgerecht, wenn er spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der Steuererklärung gestellt wird.
FG Köln, Urteil vom 13.06.2023, 15 K 1817/21; BFH-anhängig: X R 32/23

Mehr

Unternehmensteuer 18.04.2024

FG Niedersachsen: Bindungswirkung des steuerlichen Übertragungsstichtages für die Aufstellung einer Übernahmebilanz

Stellt die übernehmende Gesellschaft auf den steuerlichen Übertragungsstichtag eine Übernahmebilanz auf, in der sie den Buchwert des Einbringenden fortführt, ist zwingend dieser Wert als Veräußerungspreis anzusetzen (vgl. § 20 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 6 S. 1 und S. 2 UmwStG). Die für den Veräußerungspreis maßgebliche Übernahmebilanz der übernehmenden Gesellschaft ist für den Veranlagungszeitraum aufzustellen, in den der steuerliche Übertragungsstichtag fällt. Ist bereits ein Antrag auf Buchwertfortführung zum steuerlichen Übertragungsstichtag gestellt worden, so ist es auch für die Bemessung des Wertansatzes der übernehmenden Gesellschaft unschädlich, wenn die übernehmende Gesellschaft vor Abgabe der maßgeblichen Übernahmebilanz eine Bilanz auf einen Folge-Veranlagungszeitraum beim Finanzamt einreicht.

Mehr

Unternehmensrecht 17.04.2024

BFH: Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

Erfolgt irrtümlich eine Vorteilsverschiebung von einer Kapitalgesellschaft zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers und legt der Gesellschafter-Geschäftsführer glaubhaft dar, dass eine Vermögensverschiebung an ihn nicht stattfinden sollte (kein Zuwendungswillen), liegt auch keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor. Es ist in einem solchen Fall nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum ebenfalls unterlaufen wäre.

Mehr

Verfahrensrecht 15.04.2024

Bürokratieentlastungsgesetz IV: Bundesregierung verabschiedet Regierungsentwurf

Mit dem am 13.03.2024 vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) werden Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Die Maßnahmen umfassen Änderungen in mehreren Bereichen, unter anderem im Steuerrecht, insbesondere Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen sowie einige Erleichterungen bei umsatzsteuerlichen Pflichten.

Mehr

Verfahrensrecht 11.04.2024

BMF: Weitere Anpassungen des AEAO an das MoPeG und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz

Mit Datum vom 22.03.2024 wurde ein weiteres BMF-Schreiben zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung veröffentlicht. Das Schreiben enthält weitere Anpassungen an das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz (MoPeG) und an das Kreditzweitmarktförderungsgesetz.

Mehr

Unternehmensteuer 10.04.2024

BFH: Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen

Im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft erfolgt keine Umbewertung der Pensionsrückstellung für einen Anteilseigner, wenn dieser weiterhin in einem Dienstverhältnis zur Personengesellschaft steht. Im Anschluss an die formwechselnde Umwandlung sind keine Sondervergütungen für Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen vor der Umwandlung anzusetzen.

Mehr
Nutzen Sie auch die App Tax & Legal 2 go
So werden Sie regelmäßig informiert:
Folgen Sie den den Deloitte Tax-News bei LinkedIn
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.